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LEYCOsoft Garantiebedingungen

Verantwortlicher

Der Verantwortliche im Sinne der Garantiebedingungen ist der Garantiegeber:

LEYCO Wassertechnik GmbH
An der Lehmgrube 2
96515 Sonneberg
nachfolgend „LEYCO“ genannt.

Telefon: +49 (0) 3675 8971-0
E-Mail: info[at]leyco[dot]de

Vertreten durch den Geschäftsführer:
André Schindhelm

 

Garantiebedingungen Download

 

1. Geltungsbereich

  • Das Gebiet der der Bundesrepublik Deutschland, zur privaten Nutzung in Wohngebäuden, für die Aufbereitung von Trinkwasser, für verbaute Anlagen von LEYCO
  • die Anlagentypen
    • LEYCOsoft ONE (Artikel 1450, 1451, 1452)
    • LEYCOsoft PRO (Artikel 1417, 1418)
    • LEYCOsoft 9 I 15 (Artikel 1201, 1202)
  • den Verbraucher
    („Verbraucher“ im Sinne dieser Garantiebedingungen ist jede natürliche Person, die Betreiber bzw. Eigentümer der Anlage ist und sie nicht erworben hat, um sie weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.)
  • den originalen Lieferumfang laut Bedienungsanleitung.

2. Voraussetzungen

Die Garantie von LEYCO ist nur gültig und wirksam, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • fachgerechte Installation der Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik durch einen von LEYCO autorisierten oder in der Handwerksrolle eingetragenen SHK-Fachbetrieb
  • eine Registrierung der Anlage innerhalb von 3 Monaten nach abgeschlossener Installation und Inbetriebnahme der Anlage
    • Die Registrierung erfolgt über die Webseite garantie.leyco.de.
    • Die Registrierung enthält einen gültigen Kauf- und Installationsnachweis, sowie alle weiteren wahrheitsgemäßen Angaben, welche zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Registrierungsplattform als Notwendig gekennzeichnet sind.
  • die folgenden Bedingungen der Bedienungsanleitung wurden alle erfüllt:
    • alle Anweisungen zur Installation, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Anlage
    • der bestimmungsgemäße Gebrauch der Anlage
    • alle Betreiberpflichten
    • alle Kontroll- und Inspektionsarbeiten an der Anlage wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
    • alle jährlichen Wartungsarbeiten an der Anlage wurden durch einen geschulten Techniker nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt und dokumentiert.
  • die Anlage wurde nach dem 30.06.2022 käuflich erworben.
  • der Anlagen-Datumscode (mittlere 5-stellige Teil der Seriennummer) ist größer als 21181

3. Ausschlüsse

  • Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn einer der unter der vorstehenden Ziffer 2. genannten Punkte nicht eingehalten wurde.
  • Garantieansprüche sind außerdem ausgeschlossen bei
    • Schäden an der Anlage, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind,
    • Schäden an der Anlage durch schuldhafte Beschädigungen des Verbrauchers,
    • Schäden an der Anlage durch bauseitige Mängel,
    • Schäden an der Anlage durch Fremdverschulden Dritter, insbesondere, aber nicht abschließend bei Beschädigungen an der Anlage verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen,
    • Schäden durch äußere Einflüsse auf die Anlage, insbesondere, aber nicht abschließend durch Gewalteinwirkung, Überspannung, und
    • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend durch Überschwemmungen, Brände, Unwetter (wie z.B. Blitzeinschlag, Hagel, Sturm, Tornados) oder Frost.
  • Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen:
    • Folgeschäden und Schadensersatzforderungen in jeglicher Form
    • rein optische Mängel
    • Betriebs- und Hilfsstoffe, wie z.B. Salztabletten
    • Verschleißteile bei Verschleiß
  • Die Anzahl von möglichen Garantieeinsätzen haben keinen Einfluss auf den Garantiezeitraum und sie berechtigen auch nicht zu einer Rückgabe der Anlage.
  • Garantieleistungen stellen keine Wartungsarbeiten dar und sind auch nicht mit diesen kombinierbar.

4. Garantieumfang

  • Der Garantiezeitraum beträgt 5 Jahre.
  • Die Garantie beginnt mit dem Leistungsdatum des Kaufbeleges des Verbrauchers; liegen Leistungsdatum und Produktionsdatum der Anlage mehr als 1 Jahr auseinander, so ist das Produktionsdatum entscheidend.
  • LEYCO garantiert während des Garantiezeitraums für die in obenstehender Ziffer 1. genannten Anlagen die einwandfreie technische Funktion gemäß der Funktionsbeschreibung in der Bedienungsanleitung.
  • Die Garantie beinhaltet ausschließlich die Fehlerbehebung inklusive aller notwendigen Transport-, Fahrt- und Arbeitskosten sowie der Kosten für die notwendigen Bauteile zur Fehlerbehebung.
  • Der Garantiezeitraum verlängert sich nicht aufgrund der Erbringung von Leistungen und/oder dem Einbau von Bauteilen im Rahmen der Garantie. Der Garantiezeitraum beginnt in diesen Fällen auch nicht von vorn.

5. Garantieabwicklung

  • Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen erfolgt durch den Verbraucher oder durch einen Installationsbetrieb im Auftrag des Verbrauchers. Der Aufwand des Installationsbetriebs für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen wird vom Verbraucher vergütet, nicht von LEYCO.
  • Die Inanspruchnahme der Garantieleistungen erfolgt per E-Mail an: support[at]leyco[dot]de      
    Mit der Inanspruchnahme sind mindestens folgenden Informationen zu übermitteln:

    • Anlagenstandort,
    • Ansprechperson,
    • Kontaktdaten der Ansprechperson (Telefon und E-Mail)
    • Anlagentyp und Seriennummer oder ein Bild des Typenschildes
    • detaillierte Fehlerbeschreibung
  • LEYCO oder ein von LEYCO beauftragtes Unternehmen nimmt zur weiteren Fehleranalyse Kontakt mit der genannten Ansprechperson auf oder vereinbart direkt einen Termin zur Fehlerbehebung.
  • Es steht LEYCO frei, alle Wartungsnachweise vor Antritt der Garantieleistungen anzufordern.
  • Über Art und Weise der Garantieabwicklung entscheidet allein LEYCO.
    Vorrangig wird eine Vor-Ort-Reparatur durch einen Techniker der LEYCO oder ein von LEYCO beauftragtes Unternehmen angestrebt. Es steht LEYCO aber auch frei, alternative Erfüllungsmethoden auszuwählen.
  • Der Anspruch aus der Garantie kann nur gegenüber LEYCO geltend gemacht werden.

6. Sonstige Bestimmungen

  • Dem Verbraucher stehen neben der Garantie die gesetzlichen Rechte bei Mängeln gemäß § 437 BGB gegenüber seinem Verkäufer zu, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und durch ihn unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.
  • Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln gemäß § 437 BGB stellen keine Verlängerung des Garantiezeitraums dar.
  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der LEYCO und nur diese Garantiebedingungen sind für deren Ausübung heranzuziehen.
  • Wurden Garantieleistungen ausgeführt, welche aber nachweislich nicht berechtigt waren, so ist es LEYCO gestattet, die erbrachten Leistungen und eingebauten Bauteile zu den zum Zeitpunkt der Erbringung bzw. des Einbaus gültigen Listenpreisen gegenüber dem Verbraucher in Rechnung zu stellen.
  • Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

LEYCO Wassertechnik GmbH
An der Lehmgrube 2
96515 Sonneberg
Deutschland